Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen. die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie bei Geschäften / Buchungen anerkennen.

 

Mühlenladen

1.Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (Rechnungsdruck erfolgt mit Netto-Betragen und gesetzl. Mwst). Die Versandkosten (Preis auf Anfrage) ggf. auch Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

 

Die Zahlung erfolgt bar oder nach Eingang der Waren innerhalb 10 Tagen ohne Abzug auf unser Konto, ggf. gegen Vorauskasse, oder per EC-Cash, VISA, MASTERCARD oder AMEX.

 

2. Vertragsabschluss

Mit Ausführung der Lieferung bzw. Bestätigung der Bestellung wird der Vertrag rechtsgültig. Angebote sind stets unverbindlich.

 

3. Widerruf- und Rückgaberecht für verschickte Waren

Der Kunde kann die Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (per Brief, Fax oder E-mail) oder durch Rücksendung widerrufen. Die Frist beginnt mit Auslosung der Bestellung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder Ware an folgende Adresse:

Ölmühle Eberstedt GmbH

Dorfstr. 28-29

99518 Eberstedt

Fax: 036461/877744

Email: info@oelmuehle-eberstedt.com

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistung beidseits zurück zu gewähren.

Der Kunde versichert, das er die zurückzusendende Ware nicht in Gebrauch nimmt und deren Wert nicht beeinträchtigt, ansonsten muss er Wertersatz leisten. Lebensmittel sind vom Rücktausch ausgeschlossen. Der Kunde hat die Rücksendekosten selbst zu tragen. Unfrei an uns geschickte Pakete werden nicht angenommen.

 

4. Lieferung und Leistung

Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Lieferverzögerungen, auch im Falle höherer Gewalt, sind zu akzeptieren. Bei Verzögerungen länger als 4 Wochen, ist der Käufer berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung bzw. Leistung auf evtl. Schäden und Vollständigkeit zu untersuchen und sofort zu melden. (Bei Transportschaden auch an die Transportgesellschaft -Meldefristen beachten.)

 

5. Sonderregelung Gutscheine

Übernachtungsgutscheine werden generell nach der bei Einlösung gültigen Preisliste abgerechnet. Alle ausgegebenen Gutscheine sind mit Preis in unserem Gutscheinbuch hinterlegt und der betreffende Wert wird bei Abrechnung gegengerechnet. Der Gutschein ist als Zahlungsmittel unbedingt im Original vorzulegen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zum Zahlungseingang des Kaufpreises einschl. Nebenkosten bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Ölmühle Eberstedt GmbH.

 

Hotel / Gastronomie & Hütten

1. Anmeldung

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf weiche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftragsgebers.

 

2. Leistungen

Der Gast stellt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten im gebuchten Objekt. Sollten vereinbarte Räume im gebuchten Objekt nicht verfügbar sein, ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

 

3. Verwahrung

Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Räumen des Hotels und in den Tagungsräumen gelassen werden gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände können an der Rezeption hinterlegt werden. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände und Materialien ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang der Ölmühle Eberstedt GmbH ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der §§ 701 ff BGB auf max. 3000,- € begrenzt. Für alle in Konferenz- und Tagungsräumen vom Veranstalter und dessen verantwortlichen Personen verbrachten Gegenstände haftet das Hotel nur bei Nachweis eines Verschuldens.

 

4. Verzehr

In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

 

5. Allgemeine Sicherheit

Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Ölmühle Eberstedt GmbH oder seiner Gäste gefährdet, so kann die Gesellschaft den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

 

6. Veranstaltungen

Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Ölmühle Eberstedt GmbH, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Ölmühle Eberstedt GmbH hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.

 

7. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.

Für Einzelbestellungen ist ein Rücktritt bis zum 14. Tag vor der Anreise kostenfrei möglich.

Bis 2 Tage vor dem Anreisetag verrechnen wir 20% der gebuchten Leistung. Innerhalb von 2 Tagen vor dem Anreisetag 80%. Bei Nichtanreise ohne erfolgte Absage stellen wir den gesamten Aufenthaltspreis in Rechnung.

Stornierungen von Gruppen (ab 4 Personen) werden bis 30 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei angenommen.

Bel Gruppenreisen müssen dem Hotel mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn die ersten Zimmerlisten übersendet werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte MTZ noch nicht erreicht sein, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten.

Bei Rücktritt von Gruppen ab dem 29.Tag vor dem Anreisetermin werden 30% auf den Zimmerpreis verrechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 4.Tag vor dem Anreisetag berechnen wir 50% des regulären Zimmerpreises. Bel Rücktritt ab dem 3.Tag vor dem Anreisetag berechnen wir den vollen Zimmer- und Verpflegungspreis abzüglich 40% Einsparung auf den Verpflegungspreis.

Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 7.6. errechneten Betrag zu zahlen.

Soweit Handelsbräuche bestehen, die den unter Ziffer 3 aufgeführten Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartner diese Handelsbräuche keine Geltung haben sollen.

 

8.Bezahlung

Hotelrechnungen sind bei Vorlage, ohne Skontoabzug, sofort fällig.

Bei termingerechten Absagen werden eventuelle Anzahlungen voll zurückerstattet.

 

9. Zahlungsmöglichkeiten  

Bei Abreise zahlen Sie bitte alle mit unserem Hause vereinbarten und in Anspruch genommenen Leistungen in Bar vor Ort. Wir akzeptieren außerdem folgende elektronische Zahlungsarten: EC - Cash, AMEX, EUROCARD und VISA.

 

10.Sonstiges

Mündliche Absprachen oder Sondervereinbarungen sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Gerichtsstand ist das für unseren Betrieb zuständige Amtsgericht.

 

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena